Die Tarife der Krankenversicherer (KLV-Tarife) sind schweizweit einheitlich geregelt.
Es gelten folgende Ansätze:
Abklärung und Beratung: CHF 76.90 pro Stunde
Behandlungspflege: CHF 63.00 pro Stunde
Grundpflege: CHF 52.60 pro Stunde
Abrechnungseinheiten: die Minimaleinsatzzeit beträgt 10 Minuten, danach wird in 5 Minuten-Einheiten abgerechnet.
Kundenbeteiligung
Auf allen kassenpflichtigen Krankenpfllegeleistungen wird eine Kundenbeteiligung erhoben. Im Kanton Basel-Landschaft beträgt die Kundenbeteiligung 10% des Stundentarifs für die Leistung "Bedarfsabklärung und Beratung" (KLV Art. 7 Abs. 2 lit.a).
Die Abrechnung der Kundenbeteiligung erfolgt pro 15 Minuten. Pro Tag darf die Kundenbeteiligung jedoch maximal CHF 7.65 betragen.
Hauswirtschaftliche Leistungen
Die hauswirtschaftlichen Leistungen sind gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) nicht kassenpflichtig, werden jedoch über die Zusatzversicherungen ganz oder teilweise zurückerstattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Leistungen für Mitglieder: CHF 28.00 / Std. (seit 1.1.14)
Leistungen für Nichtmitglieder: CHF 33.00 / Std. (seit 1.1.14)
Die HWL-Leistungen werden pro angebrochene Viertelstunde verrechnet. Pro Einsatz verrechnen wir eine Wegpauschale von CHF 5.00
Abmeldung
Falls Sie einen vereinbarten Termin annullieren müssen, ist aus organisatorischen Gründen eine telefonische Absage bis mindestens 24 Stunden vorher notwendig (ausserhalb der Bürozeiten mittels Telefonbeantworter). Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird der vorgesehene Einsatz zum gültigen Tarif in Rechnung gestellt.